EU-Abgeordnete sprechen sich für das Recht von Beschäftigten aus, außerhalb ihrer Arbeitszeiten nicht erreichbar zu sein. „Wir sind Opfer unserer Telefone, unserer E‑Mails, unserer Computer“, klagt der maltesische Politiker Alex Agius Saliba. Eine Parlamentsmehrheit fordert die Kommission an diesem Donnerstag auf, eine Richtlinie für ein „Recht auf Nichterreichbarkeit“ vorzulegen.
In der Coronapandemie arbeiten viele Angestellte aus dem Homeoffice. Die verwischenden Grenzen zwischen Arbeitsplatz und Privatleben führen nicht selten zu zusätzlicher Belastung, heißt es in der von Saliba entworfenen Resolution des Parlaments. Nichterreichbarkeit sei daher ein Grundrecht, das „untrennbarer Bestandteil der neuen Arbeitsmuster im neuen digitalen Zeitalter ist“.
Der Vorschlag der Abgeordneten hält fest, dass es keinerlei Repressalien gegen Beschäftigte geben dürfe, die das Recht auf Nichterreichbarkeit für sich in Anspruch nehmen.
Der technologische Fortschritt verschärfe die Überwachung und Kontrolle am Arbeitsplatz, heißt es weiter. Nur in einigen Mitgliedsstaaten werde der Einsatz digitaler Überwachung am Arbeitsplatz überhaupt thematisiert und reguliert.
Neue Regeln gegen digitale Überwachung?
In Deutschland hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz in Aussicht gestellt, für das sich auch Arbeitsrechtler:innen aussprechen. Das Ministerium lässt einen möglichen Gesetzesvorschlag von einem Beirat prüfen, der bis April einen Vorschlag vorlegen soll.
Für ein „Recht auf Abschalten“ sieht das Ministerium in Deutschland keinen Handlungsbedarf. „Ob man im Home-Office arbeitet, mobil oder in der Betriebsstätte: Arbeitsrechtlich ist man – mit Ausnahme von Notfällen – bereits jetzt nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit zur Erreichbarkeit verpflichtet“, sagte ein Sprecher.
Das EU-Parlament hat es kein eigenes Vorschlagsrecht für Gesetze, die Resolution zum Recht auf Nichterreichbarkeit enthält aber trotzdem einen bereits ausformulierten Gesetzestext. Es müsse in allen EU-Staaten Mindeststandards geben, heißt es.
EU-Arbeitskommissar Nicolas Schmit hatte bereits vor der Pandemie Sympathien für die Idee gezeigt. „Menschen sind keine Roboter, Menschen haben Grenzen“, bekräftigte Schmit im Parlament. Trotzdem wollte er im Namen der Kommission nicht versprechen, tatsächlich ein Gesetz vorzuschlagen. Der Vorschlag müsse zuerst mit den Sozialpartner:innen debattiert werden, sagte Schmit.
